Vereinsberatung
Informationen zum Transparenzregister
Das Transparenzregister ist ein im Geldwäschegesetz §§18 ff verankertes, gesetzlich vorgeschriebenes, Register, in das seit dem 01.10.2017 die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften einzutragen sind.
Dem Grunde nach besteht eine Meldepflicht zum Transparenzregister auch für eingetragene Vereine (§ 20 Abs. 1 GwG).
Im Folgenden stellt Ihnen der BLSV einige Informationen zum Transparenzregister zur Verfügung.