Nachwuchsleistungssport
Startseite / Produkte / Sportförderung / NWLS – Konzepte
Konzepte im Nachwuchsleistungssport
Hier erhalten Sie grundlegende Informationen zu den Konzepten im Nachwuchsleistungssport in Bayern.
BLSV Geschäftsfeld Dienstleistungsproduktion – Ressort Förderung Sportbetrieb
Tel.: +49 89 / 15702–246
E‑Mail: sportfoerderung@blsv.de
Nachwuchsleistungssport
Nachwuchsleistungssportkonzept – Strukturen und Bedarf der bayerischen Sportfachverbände
Aufbauend auf das bisherige Nachwuchsleistungssportkonzept aus 2012 und seinen Fortschreibungen wurde 2018 in einem intensiven Prozess unter Einbeziehung aller 56 Sportfachverbände des BLSV sowie des BSSB, des BVS und des BGS der Nachwuchsleistungssport in Bayern diskutiert. Die Bedarfe wurden erhoben, in einer Projektgruppe mit ausgewählten Vertretern der Sportfachverbände ausgewertet und in einem Konzept zusammengefasst.
Mit diesem Konzept wird der Athlet deutlich mehr in den Mittelpunkt gerückt und der damit verbundene Bedarf eines Sportfachverbandes aufgezeigt, um das Potenzial unserer Nachwuchsleistungssportler bestmöglich zu fördern und zu entwickeln. Zudem sind die Sportfachverbände in Bayern gezwungen, auf die strukturellen und finanziellen Defizite zu reagieren, die nicht zuletzt durch den 2016 angestoßenen Reformprozess auf Bundesebene zu erwarten sind.
DOSB-Nachwuchsleistungssportkonzept 2020
Der Präsidialausschuss Leistungssport hat in seiner Sitzung am 8. November 2013 den Entwurf des Nachwuchsleistungssportkonzepts 2020 angenommen. Nach der Befürwortung durch das DOSB-Präsidium am 29. November 2013 wurde das Nachwuchsleistungssportkonzept 2020 am 7. Dezember 2013 durch die DOSB-Mitgliederversammlung verabschiedet. (Stand Juni 2014)
Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports
Diese Rahmenrichtlinien basieren auf der Grundlage der LA-L-Rahmenkonzeption, die seit 1998 zur national einheitlichen Grundlage für die Bewertung der Sportarten in den Ländern und der Festlegung der Fördermittel durch die Landessportbünde genutzt wurde. (Hrsg. DOSB; gültig ab 01.01.2010)
Kaderdefinitionen ab 2018
Seit dem 1. Januar 2018 gilt im DOSB eine aktualisierte Kadersystematik als Grundlage für die gezielte Förderung von Athletinnen und Athleten.