Steh­plätze für Zuschauer freigegeben

Medien-Information Nr. 23/2021 vom

Künf­tig sind 100 Zuschauer ohne feste Sitz­platz­zu­wei­sung bei Einhal­tung des Sicher­heits­ab­stands von 1,5 Metern bei Spie­len auf Sport­plät­zen im Outdoor­be­reich erlaubt. Dies ergibt sich aus einer erneu­ten Novel­lie­rung der 13. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung, auf die der BLSV in zahl­rei­chen Gesprä­chen mit der Staats­re­gie­rung gedrun­gen hatte. Damit sind jetzt auch stehende Zuschauer erlaubt – eine weitere Erleichterung.

Wie die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung heute im Rahmen einer Pres­se­kon­fe­renz bekannt­gab, sind bei Sport- und Kultur­ver­an­stal­tun­gen unter freiem Himmel wie bisher höchs­tens 500 Zuschauer zuläs­sig. 100 davon dürfen aller­dings ohne feste Plätze (als Steh­plätze) mit Mindest­ab­stand verge­ben werden – die übri­gen nur als feste Sitz­plätze. Dies stellt einen ersten Einstieg in diesem Bereich dar und kann inzi­denz­ab­hän­gig weiter­ent­wi­ckelt werden.

Jörg Ammon: „Wich­ti­ger Einstieg zur Rück­kehr in den Vor-Corona-Sportbetrieb“

„Wir waren zunächst sehr froh, dass aufgrund der sinken­den Inzi­den­zen und zuneh­men­den Impfun­gen die Corona-Rege­lun­gen durch die 13. Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung des Frei­staats weiter gelo­ckert wurden und wieder deut­lich mehr Sport möglich ist“, sagt der Präsi­dent des Baye­ri­schen Landes-Sport­ver­ban­des (BLSV), Jörg Ammon. „Schon vor der neuen Verord­nung und dann erneut beim Entwurf des Rahmen­kon­zep­tes Sport haben wir aller­dings darauf hinge­wie­sen, dass eine Rege­lungs­lü­cke für die Vereine bestand, die keine Sitz­mög­lich­kei­ten für Zuschauer haben. Dass nun durch die neuen Beschlüsse drau­ßen bis zu 100 stehende Zuschauer unter Wahrung der Abstands­re­ge­lun­gen zuge­las­sen sind, hat die Staats­re­gie­rung im Sinne der Vereine, der Sport­le­rin­nen und Sport­ler sowie der Fach­ver­bände mit einem ersten Einstieg in diesem Bereich reagiert. Wir hoffen, dass nun zeit­nah weitere Schritte folgen. Darüber hinaus muss jetzt auch die Masken­pflicht auf Sport­stät­ten im Outdoor­be­reich aufge­ge­ben werden, so wie es in der Schule ja bereits umge­setzt wird.“

Appell an Kommu­nen: Sport im öffent­li­chen Raum zulassen

Einen weite­ren Aufruf rich­tet BLSV-Präsi­dent Jörg Ammon darüber hinaus an die Kommu­nen: „Wich­tig ist weiter, dass Sport auch im öffent­li­chen Raum geneh­migt und zuge­las­sen wird. Dies ist derzeit bei vielen Sport­events wie etwa Lauf- und Triath­lon-Veran­stal­tun­gen noch nicht möglich. Wir appel­lie­ren daher an die Kommu­nen, dies zu ändern.“

Mehr Infos und aktu­elle Fragen und Antwor­ten (FAQs) bietet der BLSV auf seiner Website unter www​.blsv​.de/​c​o​r​o​n​a​v​i​rus, in seinen sozia­len Medien sowie in Mailings an Sport­ver­eine und Sport­fach­ver­bände an. Darüber hinaus steht das BLSV Service-Center unter der Mail-Adresse service@​blsv.​de und zu den BLSV-Geschäfts­zei­ten unter der Tel. +49 89 15702 400 für Rück­fra­gen zur Verfü­gung.

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