Recht­zei­tig zur kalten Jahres­zeit: Der Ener­gie­här­te­fall­fonds kommt!

Medien-Information Nr. 32/2023 vom

Vereins­ei­gene Schwimm­bä­der, Eisbah­nen und Co. müssen nicht wegen gestie­ge­ner Ener­gie­kos­ten schlie­ßen. Die Antrags­frist für den Ener­gie­här­te­fall­fonds zur Förde­rung ener­gie­in­ten­si­ver Sport­stät­ten läuft bis 20. Okto­ber 2023.

Die Folgen der Ener­gie­krise und den damit einher­ge­gan­ge­nen Ener­gie­preis­stei­ge­run­gen sind für die baye­ri­schen Sport­ver­eine bis heute spür­bar. Insbe­son­dere ener­gie­in­ten­sive Spezi­al­sport­flä­chen wie u.a. Kunst­eis­bah­nen und Schwimm­bä­der sind von der exis­tenz­be­dro­hen­den Kosten­ex­plo­sion betrof­fen. Das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­rium des Innern, für Sport und Inte­gra­tion hat im Rahmen des Ener­gie­här­te­fall­fonds die Förde­rung ener­gie­in­ten­si­ver Sport­stät­ten ins Leben geru­fen. Die Förde­rung kann ab sofort bis 20. Okto­ber 2023 bean­tragt werden.

Antrags­be­rech­tigt sind alle baye­ri­schen Sport­ver­eine, die die für 2023 verdop­pelte Vereins­pau­schale bean­tragt hatten und deren Ener­gie­kos­ten, trotz der Auszah­lung des Ener­gie­preis­zu­schus­ses in Höhe von maxi­mal 80 Prozent der einfa­chen Vereins­pau­schale, um mehr als 10.000 Euro über­schrit­ten haben. Die Zuwen­dung setzt voraus, dass die Sport­stät­ten trotz der Mehr­be­las­tun­gen bei den ener­gie­be­ding­ten Ausga­ben im Jahr 2023 offen­ge­hal­ten werden und zur Nutzung für die Vereins­mit­glie­der bereit­ste­hen. Dane­ben muss die finan­zi­elle Mehr­be­las­tung auf die Ener­gie­krise zurück­zu­füh­ren sein.

Sport in Bayern findet das ganze Jahr statt

„Der BLSV setzt sich dafür ein, dass die baye­ri­schen Vereine ihren Sport ganz­jäh­rig und in vollem Umfang anbie­ten können. Das gilt auch für ener­gie­in­ten­sive Sport­stät­ten wie Eisflä­chen oder Schwimm­bä­der. Deswe­gen freuen wir uns, dass der baye­ri­sche Land­tag entspre­chende Mittel zur Verfü­gung gestellt hat und der Baye­ri­sche Sport­mi­nis­ter, Joachim Herr­mann, die Sport­ver­eine durch eine zusätz­li­che Härte­fall­hilfe konkret finan­zi­ell unter­stützt. So kann der Betrieb dieser Sport­stät­ten für unsere Vereine und ihre Sport­le­rin­nen und Sport­ler aufrecht­erhal­ten werden“, freut sich BLSV-Präsi­dent Jörg Ammon.

Antrags­frist bis 20. Okto­ber 2023

Die Anträge zur Förde­rung für ener­gie­in­ten­sive Sport­stät­ten können ausschließ­lich in der Frist zwischen dem 21. Septem­ber und 20. Okto­ber 2023 (Ausschluss­frist) bei den örtlich zustän­di­gen Regie­run­gen gestellt werden. Die voll­stän­di­gen Richt­li­nien zur Förde­rung von ener­gie­in­ten­si­ven Sport­stät­ten sind auf der Website des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­rium des Innern, für Sport und Inte­gra­tion einseh­bar. Der Förder­an­trag wird inner­halb der nächs­ten Tage zur Verfü­gung gestellt.

Kontakt

Was ergibt 6*3?

Bitte beantworten Sie die Frage, um fortzufahren.