Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat seine Mitgliedsverbände am 3. August 2022 über einen Projektaufruf für das Bundesprogramm “Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur” informiert.
Die energetische Sanierung von Schwimmbädern und Sportstätten steht inzwischen auf der Agenda des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Am 28. Juli 2022 hat das BMWSB diesen Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestartet. Bis zum Jahr 2027 stehen insgesamt 476 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung. Der Schwerpunkt des Programms liegt auf der energetischen Sanierung der förderfähigen Maßnahmen, wobei Sportstätten und insbesondere Schwimmbäder im Fokus stehen. Sportvereine sind über ihre Kommunen antragsberechtigt.
Bitte beachten: Die Einreichung der Interessensbekundung zur Förderung durch das Bundesprogramm startet am 15. August 2022 und endet bereits am 30. September 2022.
Achtung: Das Förderprogramm des Bundes ist nicht mit den Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern kompatibel bzw. kann nicht mit diesen kumuliert werden. Die über den Bundestopf geförderten Anlagen müssen für die Öffentlichkeit zugänglich sein (siehe Anhang Seite 2). Die Sportförderrichtlinien des Freistaats schließen die Förderung von öffentlich zugänglichen Anlagen explizit aus (siehe Teil 1, Abschnitt C, Nr. 2.4.1).
Weitere wichtige Informationen zum Thema gibt es auf unserer Website www.blsv.de/sportverein-klima.