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Projekt­auf­ruf für das Bundes­pro­gramm “Sanie­rung kommu­na­ler Einrich­tun­gen in den Berei­chen Sport, Jugend und Kultur”

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Der Deut­sche Olym­pi­sche Sport­bund (DOSB) hat seine Mitglieds­ver­bände am 3. August 2022 über einen Projekt­auf­ruf für das Bundes­pro­gramm “Sanie­rung kommu­na­ler Einrich­tun­gen in den Berei­chen Sport, Jugend und Kultur” informiert. 

Die ener­ge­ti­sche Sanie­rung von Schwimm­bä­dern und Sport­stät­ten steht inzwi­schen auf der Agenda des Bundes­mi­nis­te­ri­ums für Wohnen, Stadt­ent­wick­lung und Bauwe­sen (BMWSB). Am 28. Juli 2022 hat das BMWSB diesen Projekt­auf­ruf für das Bundes­pro­gramm „Sanie­rung kommu­na­ler Einrich­tun­gen in den Berei­chen Sport, Jugend und Kultur“ gestar­tet. Bis zum Jahr 2027 stehen insge­samt 476 Millio­nen Euro aus dem Wirt­schafts­plan des Klima- und Trans­for­ma­ti­ons­fonds zur Verfü­gung. Der Schwer­punkt des Programms liegt auf der ener­ge­ti­schen Sanie­rung der förder­fä­hi­gen Maßnah­men, wobei Sport­stät­ten und insbe­son­dere Schwimm­bä­der im Fokus stehen. Sport­ver­eine sind über ihre Kommu­nen antragsberechtigt.

Bitte beach­ten: Die Einrei­chung der Inter­es­sens­be­kun­dung zur Förde­rung durch das Bundes­pro­gramm star­tet am 15. August 2022 und endet bereits am 30. Septem­ber 2022. 

Achtung: Das Förder­pro­gramm des Bundes ist nicht mit den Sport­för­der­richt­li­nien des Frei­staats Bayern kompa­ti­bel bzw. kann nicht mit diesen kumu­liert werden. Die über den Bundestopf geför­der­ten Anla­gen müssen für die Öffent­lich­keit zugäng­lich sein (siehe Anhang Seite 2). Die Sport­för­der­richt­li­nien des Frei­staats schlie­ßen die Förde­rung von öffent­lich zugäng­li­chen Anla­gen expli­zit aus (siehe Teil 1, Abschnitt C, Nr. 2.4.1).

Weitere wich­tige Infor­ma­tio­nen zum Thema gibt es auf unse­rer Website www​.blsv​.de/​s​p​o​r​t​v​e​r​e​i​n​-​k​l​ima.

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