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Klei­ner Schritt in die rich­tige Rich­tung: Sport für Kinder unter 14 Jahren bereits ab 28. April möglich!

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Der orga­ni­sierte Sport hat bei der baye­ri­schen Poli­tik erwirkt, dass der Frei­staat Rege­lun­gen des Bundes­in­fek­ti­ons­schutz­ge­set­zes in seiner Landes-Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung umsetzt. Dies ist jetzt erfolgt: Trai­ning im Freien für unter 14-Jährige in Fünfer­grup­pen ist auch bei einer Sieben-Tage-Inzi­denz über 100 erlaubt. 

BLSV-Präsi­dent Jörg Ammon: „Klei­ner Schritt in die rich­tige Richtung“

Ober­halb einer 7‑Tage-Inzi­denz von 100 ist Kindern unter 14 Jahren die Ausübung von Sport in Form von kontakt­lo­ser Ausübung im Freien in Grup­pen von höchs­tens fünf Kindern gestat­tet. Etwa­ige Anlei­tungs­per­so­nen dürfen an diesem Sport teil­neh­men, wenn sie ein höchs­tens 24 Stun­den altes nega­ti­ves Test­ergeb­nis nach­wei­sen können.

„Das Fest­hal­ten an den stren­ge­ren Rege­lun­gen für den Sport in Bayern trotz einer Erleich­te­rung im Bundes­ge­setz war für uns nicht nach­zu­voll­zie­hen“, sagt der Präsi­dent des BLSV, Jörg Ammon. „Das haben wir sehr deut­lich gemacht. Die Poli­tik ist unse­rer Forde­rung, wenigs­tens die zarten und maßvol­len Erleich­te­run­gen aus dem Bundes­ge­setz auch in Bayern umzu­set­zen, nun nach­ge­kom­men.  Das ist ein klei­ner Schritt in die rich­tige Richtung.“

Mehr Infor­ma­tio­nen und aktu­elle Fragen und Antwor­ten (FAQs) bietet der BLSV auf seiner Website unter www​.blsv​.de/​c​o​r​o​n​a​v​i​rus, in seinen sozia­len Medien sowie in Mailings an Sport­ver­eine und Sport­fach­ver­bände an. Darüber hinaus steht das BLSV Service-Center unter der Mail-Adresse service@​blsv.​de und zu den BLSV-Geschäfts­zei­ten unter der Tel. +49 89 15702 400 für Rück­fra­gen zur Verfügung.

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