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Damit wieder mehr Kinder schwim­men lernen

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Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung hat eine deut­li­che Erhö­hung der Schwimm­bad­för­de­rung und eine Neuauf­lage des Seepferd­chen-Programms beschlossen.

Schwim­men können rettet Leben! Der Minis­ter­rat hat am Diens­tag deshalb eine kraft­vol­les Maßnah­men­pa­ket zur Erhö­hung der Inves­ti­tio­nen in Bayerns Schwimm­bä­der beschlos­sen. Außer­dem wurde das Gutschein­pro­gramm „Mach mit – Tauch auf“ („Seepferd­chen-Programm“) neu aufgelegt.

Insbe­son­dere die Schwimm­fä­hig­keit der Kinder sei wich­tig für ihre Sicher­heit und ihr gesun­des Aufwach­sen, heißt es in einer Mittei­lung zur Kabi­nett­sit­zung am 13. Juni. Deutsch­land­weit hat sich – nach Zahlen der DLRG – die Zahl der Grund­schü­ler, die nicht schwim­men können, von 10 Prozent auf 20 Prozent verdop­pelt. Die Ursa­chen hier­für sind viel­fäl­tig und wurden durch die Schlie­ßung der Schwimm­bä­der während der Corona-Pande­mie noch verstärkt. Vor diesem Hinter­grund bezeich­net es die Staats­re­gie­rung als wich­ti­ges Anlie­gen, die rich­ti­gen Rahmen­be­din­gun­gen zu setzen, damit Kinder in Bayern unab­hän­gig von ihrer sozia­len oder finan­zi­el­len Situa­tion die Möglich­keit haben, das sichere Schwim­men zu lernen.

Im Einzel­nen hat die Staats­re­gie­rung folgen­des Sofort­pro­gramm beschlossen:

Förde­rung der Schwimmbadinfrastruktur:

Die Förde­rung von Kommu­nen beim Bau von Schul­schwimm­hal­len wird weiter verbes­sert (kommu­nale Hochbauförderung):

– Kommu­nen, die ein Schul­schwimm­bad in inter­kom­mu­na­ler Zusam­men­ar­beit errich­ten, erhal­ten künf­tig einen Förder­satz­zu­schlag von 10 Prozentpunkten.

– Außer­dem sollen die Kosten­richt­werte, also die Grund­lage für die Förde­rungs­höhe, nach einer baufach­li­chen Prüfung erhöht werden, um so den spezi­fi­schen Kosten­ent­wick­lun­gen beim Bau von Schul­schwimm­bä­dern besser Rech­nung zu tragen.

Die Förde­rung von kommu­na­len Bädern wird deut­lich erhöht 

Die Förde­rung der Sanie­rung, Moder­ni­sie­rung und barrie­re­freien Umge­stal­tung von kommu­na­len Bädern – über­wie­gend Frei­bä­der, in denen Schul­schwim­men oder Schwimm­kurse ange­bo­ten werden – wird deut­lich erhöht (Sonder­pro­gramm Schwimm­bad­för­de­rung des Staats­mi­nis­te­ri­ums für Wohnen, Bau und Verkehr):

–  Der Förder­rah­men wird verdop­pelt und beträgt somit bis zu 80 Prozent. Für finanz­schwa­che Kommu­nen wird der Höchst­för­der­satz auf bis zu 90 Prozent angehoben.

– Die Decke­lung der zuwen­dungs­fä­hi­gen Ausga­ben wird von derzeit 5,807 Millio­nen Euro auf 8 Millio­nen Euro angehoben.

Durch diese Maßnah­men werden die baye­ri­schen Kommu­nen insbe­son­dere beim Bau von Frei­bä­dern künf­tig noch besser unterstützt.

Auch die Förde­rung vereins­ei­ge­ner Schwimm­bä­der wird durch Anpas­sung der Förder­ku­lisse im Rahmen der Sport­för­de­rung verbes­sert und die Förder­sätze angepasst.

Schwimm­för­der­pro­gramm:

Zudem wird das Schwimm­för­der­pro­gramm „Mach mit – Tauch auf!“ (sog. „Seepferd­chen-Programm“) fortgeführt:

– Zu Beginn des neuen Schul- und Kinder­gar­ten­jah­res 2023/2024 erhal­ten alle Erst­kläss­le­rin­nen und Erst­kläss­ler bzw. Vorschul­kin­der einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimm­kurs zum Erwerb des Früh­schwim­mer­ab­zei­chens „Seepferd­chen“.

– Ab dem Kinder­gar­ten­jahr 2024/2025 werden alle Vorschul­kin­der jähr­lich zu Beginn des jewei­li­gen Kinder­gar­ten­jah­res einen entspre­chen­den Gutschein erhalten.

Weitere Infor­ma­tio­nen zum Gutschein­pro­gramm im kommen­den Schul- und Kinder­gar­ten­jahr 2023/2024 folgen in Kürze unter: https://​www​.mach​-mit​.bayern​.de

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