Die aktuelle Bestandserhebung läuft auf Hochtouren! Seit dem ersten Januar melden alle BLSV-Mitgliedsvereine ihre gegenwärtigen Bestandsdaten über das Portal verein360. Wenn Sie die Bestandserhebung noch nicht eingereicht haben, finden Sie hier nochmals die wichtigsten Infos:
Wie erhalte ich meine Zugangsdaten zu verein360?
Andere, bereits in verein360 registrierte Nutzer Ihres Vereins können Sie zu verein360 einladen. Falls Ihr Verein überhaupt keinen Zugang zu verein360 hat, wenden Sie sich gerne an service@blsv.de
Kann jeder Funktionär die Bestandserhebung abgeben?
Nein, die Abgabe der Bestandserhebung muss durch den ersten oder zweiten Vorstand, den Kassenwart oder den ersten oder zweiten Geschäftsführer erfolgen.
Was passiert, wenn ich die Bestandserhebung nicht rechtzeitig abgebe?
Die Bestandserhebung kann noch bis 31. Januar 2023 abgegeben werden. Sollten Sie die Bestandserhebung nicht fristgerecht einreichen können, dann bitten wir Sie um frühzeitige Kontaktaufnahme mit uns.
Wie kann ich noch Änderungen an einzelnen Mitgliedsdaten vornehmen?
Klicken Sie hierfür in der Mitgliederliste auf das betroffene Mitglied und bearbeiten Sie die Daten in der sich rechts öffnenden Mitgliedsakte. Bitte beachten Sie, dass bereits registrierte verein360-Nutzer nicht bearbeitet werden können. Sollen hier Angaben aktualisiert werden, müssen dies die Personen nach Login selbst vornehmen.
ACHTUNG:
Dies gilt ausschließlich für verein360 Nutzer – Vereine, die über verein360 Manager ihre Bestandserhebung machen informieren sich über den geänderten Datenimport.
Wann werden die BLSV-Beiträge bezahlt?
Die Verbandsrechnung wird nach der Bestandserhebung bzw. frühestens Anfang Februar erstellt und mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen versehen. Die Rechnung wird an die Adresse versendet, die als Rechnungsadresse unter Vereinsmanagement → Stammdaten hinterlegt ist. Dort können Sie auch auswählen, ob Sie die Rechnung per Post oder per Mail erhalten möchten.
Ich habe in meiner Meldung einen Fehler gemacht, wie kann ich diesen korrigieren?
Sollte Ihnen ein Fehler unterlaufen sein, so wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Vereinsnummer und des Fehlers an das Service-Center. Unter +49 89 15702 400 oder unter service@blsv.de helfen wir Ihnen gerne weiter!
Wann sind Nachmeldungen möglich?
Direkt nach der Abgabe der Bestandserhebung können weitere Mitglieder gemeldet werden. Neu eingetretene Mitglieder müssen unverzüglich in verein360 gemeldet werden, um den Versicherungsschutz durch die ARAG-Sportversicherung zu gewährleisten. Die Nachmeldung ist entweder manuell oder per Excel-Upload (nur verein360 Nutzer) möglich. Bitte denken Sie beim Excel-Upload daran, dass sämtliche Mitglieder in der Liste enthalten sind, auch die bereits bestehenden.
Ich habe eine neue Abteilung gegründet. Wie melde ich diese beim BLSV?
In verein360 können Sie unter Vereinsmanagement → Abteilungen einfach die neue Abteilung anlegen. Anschließend können Sie uns die Mitglieder, die in dieser Abteilung aktiv sind, wie gewohnt melden.
Wo finde ich weitere Informationen?
Nutzen Sie gerne auch unser Erklärvideo auf dem YouTube Kanal BLSV TV oder die bereitgestellten Leitfäden und FAQ´s, die in verein360 unter den Dokumenten (Menüpunkt: Verband → Dokumente) zu finden sind. Zudem finden Sie alle Informationen auf unserer Website.