Am 1.10.2022 tritt die 17. BayIfSMV in Kraft. Aufgrund des neuen Bundes-Infektionsschutzgesetzes als gesetzlicher Grundlage für die Verordnungen der Länder musste auch Bayern seine Infektionsschutzmaßnahmenverordnung neu auflegen. Die aktuelle Verordnung gilt bis zum 28. Oktober.
An den bisherigen Regelungen ändert sich jedoch nichts, denn die Bayerische Staatsregierung hat auf Verschärfungen, aber auch auf Lockerungen verzichtet. Im öffentlichen Personennahverkehr bleibt es also bei der Maskenpflicht, wobei weiterhin keine FFP2-Maske nötig ist (wie bisher). Auch die Masken- und Testpflichten in bestimmten Einrichtungen für vulnerable Menschen bleiben unverändert.
Obwohl das Bundesrecht den Ländern schärfere Maßnahmen erlaubt, wie z.B. Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, macht der Freistaat hiervon derzeit keinen Gebrauch.
Eins bleibt ebenfalls: Der Appell an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Das bedeutet, die Hygiene-Regeln weiter zu beachten: Maske tragen, Abstand halten, regelmäßig lüften und impfen lassen! Frei nach dem Motto der Anti-Corona-Kampagne #Nasicher! des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege).