Vereinsservice

JUGENDFÖRDERUNG DURCH DEN LANDKREIS UNTERALLGÄU
Der Landkreis Unterallgäu unterstützt die Jugendarbeit der Sportvereine finanziell, wenn sie aktive Jugendarbeit sowie Breitensport und Öffentlichkeitsarbeit betreiben oder Abteilungen im Leistungs- und Breitensport haben. Zuwendungen können auch der BLSV und die Sportfachverbände erhalten.
Auf dieser Seite finden Sie einige grundsätzliche Informationen zu diesem Thema.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
- Erwerb von Übungsleiter-Lizenzen,
- Fordbildungslehrgänge, Schulungen und weitere Maßnahmen zur Ausbildung von Jugendleitern, Jugendmitarbeitern und jungen Erwachsenen
- Aktivitäten des BLSV und seinerSportfachverbände,
- Aktivitäten der BLSV-Jugendleitung,
- Kauf von Geräten, Reparaturmaßnahmen von eigenen BLSV-Gerätschaften und Ausstattungsmaterial für die Vereins- und Verbandsarbeit,
- Sondermaßnahmen in Absprache mit dem BLSV, (Anfragen an Sachbearbeiter des BLSV)
- Für den Jugendspielbetrieb notwendige Kleinsportgeräte und Ausstattungsmaterial zum Zweck überörtlicher und örtlicher Vereinsarbeit gleichsam, jedoch keine persönlichen Ausrüstungsgegenstände wie Trikots und Schläger,
- Zuschüsse für überörtliche Sportveranstaltungen,
- Zuschüsse bei Teilnahme an überörtlichen Veranstaltungen wie Meisterschaften, Sportfeste, Turniere,
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Bezuschusst werden Maßnahmen mit Teilnehmern im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) bis zum 26. Lebensjahr. Wichtig ist dabei, das Kinder und Jgendliche bis 21 Jahre bei der Maßnahme beteiligt sind.
- Sportfachverbände und Vereine werden nur dann berücksichtigt, wenn sie dem BLSV oder einem anderen dem Deutschen Olympischen Sportbund angeschlossneen Dachverband im Landkreis Unterallgäu gemeldet sind.
- Vereine der Stadt Memmingen können gefördert werden, wenn sie Teilnehmer und Mitglieder aus dem Landkreis Unterallgäu haben.
Wie hoch ist der Zuschuss?
- Die Höhe der Zuschüsse bemisst sich nach dem im Haushaltsplan vorgesehenen Mitteln und den in den Richtlinien aufgestellten Grundsätzen.
- Bei allen Leistungen handelt es sich um freiwillige Leistungen des Landkreises. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
- Der Landkreis und der BLSV sind berechtigt, sich von der richtigen Verwendung der Mittel zu überzeugen.
Wie beantragt man einen Zuschuss des Landkreises?
- Anträge müssen an den zuständigen Sachbearbeiter des BLSV gestellt werden.
- Uli Theophiel; Ringweg 5; 87767 Niederrieden; Tefon/Fax: 08335/8787; E-Mail: uli.theophiel@t-online.de
Welche Nachweise müssen sie für eine Bezuschussung vorlegen?
- Einladungsschreiben,
- Teilnehmerliste mit Alters- und Ortsangabe,
- Lehrgangsprogramm,
- Rechnungskopien,
- Angaben über die Höhe der Eigenmittel,
Weitere Informationen finden Sie unter/bei:
- www.landkreis-unterallgäu.de/bürgerservice/Sportförderung
- Das Merkblatt über die Jugendförderung können sie hier herunterladen
- Einen Förderantrag können sie hier herunterladen!
Die Förderung des Sportbetriebes und des Sportstättenbaus durch den Freistaat Bayern finden sie unter
www.blsv / Vereinsservice/Förderung
Informationen und Formblätter für die Beantragung der Vereinspauschale für Sportvereine im Landkreis Unterallgäu finden Sie unter
www.unterallgaeu.de /Landratsamt / Bürgerservice / Sportförderung / Vereinspauschale
Ansprechpartner

Kreisvorsitzender des BLSV
Uli Theophiel
Ringweg 5; 87767 Niederrieden
Telefon/Fax: 08335/8787
uli-theophiel@t-online.de