Vereinsberatung
Rechtsservice
Seit 1994 hat der BLSV als direkte Dienstleistung für seine Mitgliedsvereine und Gliederungen einen Rechtsservice eingerichtet. Eine allgemeine Beratung durch den Rechtsservice ist für die Mitgliedsvereine und Gliederungen des BLSV kostenfrei.
Bitte beachten:
Der Service kann nur von den Mitgliedsvereinen und Gliederungen des BLSV durch deren Vertretungsberechtigte (Vorstand, Präsidium, Geschäftsführung oder vom Vorstand Beauftragte) in Anspruch genommen werden, nicht jedoch durch Einzelpersonen.
Ziel dieses Angebotes ist
1. Präsenz einer zentralen Anlaufstelle für Rechtsangelegenheiten
2. Unbürokratische und fachgerechte Behandlung von Rechtshilfeersuchen
3. Sachgerechte Sondierung, generelle Rechtsauskünfte und fachliche Ersthilfe, zügige Zuführung zur umfassenden Rechtsberatung
4. Individuelle Beratung durch Telefon, schriftliche Gutachten und persönliche Beratungsgespräche
5. Fortbetreuung durch Übernahme außergerichtlicher Vertretung
6. Rechtssicherung durch Prozessvertretung.
Dieser Service wird über kompetente Ansprechpartner gewährleistet. Seit
1. August 2005 ist dies die Kanzlei Hartl-Manger und Kollegen in München. Der von der Kanzlei Dr. Hartl und Kollegen angebotene Rechtsservice wird in Form einer Erstberatung erbracht. Die dafür anfallenden Kosten werden vom BLSV übernommen. Damit bleibt die Inanspruchnahme der Leistungen für Fachverbände und Vereine bis zu einer eventuell notwendigen außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung kostenfrei. Letzteres kann durch die eingebundene Rechtschutzversicherung im Rahmen der geltenden Sportversicherung kostenmäßig abgedeckt werden.
Kontakt:
Kanzlei Hartl-Manger und Kollegen
Agnesstraße 1-5
80801 München
Tel. 089 / 27 77 82 13
Fax 089 / 27 77 82 22
info@hartl-manger.de
www.hartl-manger.de
Montag bis Donnerstag
8:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
8:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr