Vereinsservice
Förderung
des Sportbetriebs der Vereine durch den Freistaat Bayern
Grundlage der Förderung des Sportbetriebs der Vereine sind die Sportförder-richtlinien. Die Richtlinien geben Auskunft über die Gewährung von Zuwen-dungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports.
Die Förderung des Sportbetriebs der Vereine erfolgt in pauschalierter Form mit der sogenannten Vereinspauschale. Grundlage der Vereinsförderung bildet die Anzahl der Mitglieder, der Kinder und Jugendlichen, sowie der Übungsleiter und TrainerInnen im Verein.
- Förderung Sportbetrieb
- Jugendbildung
- EU-Förderung
- BJR - Förderprogramme (BSJ v. 28.02.2019)
Förderung durch die Jugendringe im Sportkreis Passau:
"Zuschusswesen
bei Bau- und Sanierung
von Sportstätten"
vom 16.10.2010
von Cornelia Arzberger
hier: Präsentation "Staatsmittelförderung"