Ihr Weg zur Sportstättenbau Förderung
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Sonderförderprogramm
Sonderförderung des Vereins-Sportstättenbaus in finanzschwächeren Gemeinden
Förderung Sportstätte
Tel.: +49 89 / 15702–400
E‑Mail: sportstaettenbau@blsv.de
Der Freistaat Bayern fördert ab dem Doppelhaushalt 2019/2020 den Sportstättenbau in finanzschwächeren Gemeinden Bayerns mit zusätzlich zehn Millionen Euro jährlich.
Die Antragstellung erfolgt über das Portal BLSVdigital.
Mehr Informationen zum Sonderförderprogramm finden Sie in unserer Pressemeldung
Liste der Fördersätze zum Sonderprogramm im Sportstättenbau der Vereine
gültig ab 15.07.2019
FAQs – Häufige Fragen zum Sonderförderprogramm
BLSV-Präsident Jörg Ammon mit dem
Bayerischen Innenminister Joachim Herrmann