Ihr Weg zur Sport­stät­ten­bau Förderung

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Sonder­för­der­pro­gramm

Sonder­för­de­rung des Vereins-Sport­stät­ten­baus in finanz­schwä­che­ren Gemeinden

Der Frei­staat Bayern fördert ab dem Doppel­haus­halt 2019/2020 den Sport­stät­ten­bau in finanz­schwä­che­ren Gemein­den Bayerns mit zusätz­lich zehn Millio­nen Euro jährlich.

Die Antrag­stel­lung erfolgt über das Portal BLSVdi­gi­tal.

Mehr Infor­ma­tio­nen zum Sonder­för­der­pro­gramm finden Sie in unse­rer Pres­se­mel­dung

Liste der Förder­sätze zum Sonder­pro­gramm im Sport­stät­ten­bau der Vereine
gültig ab 15.07.2019

FAQs – Häufige Fragen zum Sonderförderprogramm

 

BLSV-Präsi­dent Jörg Ammon mit dem
Baye­ri­schen Innen­mi­nis­ter Joachim Herrmann

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