Ihr Weg zur Sport­stät­ten­bau Förderung

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Förder­mög­lich­kei­ten

Vergleich der Antrags­ver­fah­ren Klein- und Regelantrag

Es gibt zwei Antrags­ver­fah­ren. Für Klein­an­träge (bis 250.000 € förder­fä­hige Kosten) und für Regel­an­träge (ab 250.000 € förder­fä­hige Kosten). In beiden Verfah­ren können Sie eine Förde­rung für Bau- und Sanie­rungs­maß­nah­men sowie den Objekt­er­werb im Vereins-Sport­stät­ten­bau bean­tra­gen. Grund­lage für diese Antrags­ver­fah­ren sind die Sport­för­der­richt­li­nien.

Im Klein­an­trags­ver­fah­ren können Sie einen Zuschuss von bis zu 20 % der förder­fä­hi­gen Kosten bean­tra­gen. Im Regel­an­trags­ver­fah­ren kann ein Zuschuss von bis zu 30 % der förder­fä­hi­gen Kosten bean­tragt werden, während mindes­tens 1/3 davon als Darlehn verge­ben wird.

Die Antrag­stel­lung erfolgt über unser Online-Portal verein360. In unse­rem Leit­fa­den erläu­tern wir Ihnen, wie Sie zunächst Ihre Voranfrage und später Ihren Haupt­an­trag stel­len können.

Die nach­fol­gende Tabelle gibt einen Über­blick über die Förder­mög­lich­kei­ten im Klein- und Regelantragsverfahren:

Förder­mög­lich­kei­ten:
Max. förder­fä­hige Kosten*
Klein­an­trag
bis 250.000 €
Regel­an­trag
ab 250.000 €
*falls nur ein Teil Ihrer Projekt­kos­ten förder­fä­hig ist, könn­ten Sie sich auch bei mehr als 250.000 € Kosten für den schnel­le­ren und einfa­che­ren Klein­an­trag entscheiden. 
1. Stan­dard­för­de­rung
20% Zuschuss
20% Zuschuss
10% Darlehen
bis zu 55% Zuschuss
bis zu 55% Zuschuss
bis zu 20% Darlehen
3. Kata­stro­phen­fall
(bei unvor­her­seh­ba­ren Schä­den wie Brand, Sturm, Hochwasserschäden)
bis zu 50% Zuschuss
bis zu 50% Zuschuss

Für einen reibungs­lo­sen Ablauf im Antrags­ver­fah­ren, bitten wir Sie mindes­tens 3 Monate (Klein­an­trag) oder 12 Monate (Regel­an­trag) vor Ihrem geplan­ten Baube­ginn Ihre Voranfrage in unse­rem Online-Portal verein360 zu stel­len und Kontakt mit uns aufzu­neh­men. So können wir Ihnen effek­tiv die Antrags­ver­fah­ren und die einzu­rei­chen­den Unter­la­gen näher erläu­tern. Wir bera­ten Sie gerne!

Beach­ten Sie bitte, dass mit den bean­trag­ten Maßnah­men erst begon­nen werden darf, wenn das Ressort Förde­rung Sport­stätte die schrift­li­che Geneh­mi­gung zum vorzei­ti­gen Maßnah­men­be­ginn erteilt hat. Als förder­schäd­li­cher Baube­ginn ist die eigene Arbeits­leis­tung, der Mate­ri­al­ein­kauf und die Auftrags­ver­gabe zu werten. Vorbe­rei­tende Planungs­leis­tun­gen (KG 700) oder auch Ihr Antrag für Ihre Bauge­neh­mi­gung sind hier­von ausgenommen.

 

Form­blät­ter und Infor­ma­tio­nen zum Antrags­ver­fah­ren finden Sie hier.

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