Sportstättenbau
Bewilligungsstelle
Formblätter und Informationen:
Zuständigkeit
Nach Entscheidung über die Förderhöhe durch das Ressort Sportstättenbau, beginnt die Zuständigkeit der Bewilligungsstelle für das formale Bewilligungsverfahren. In diese fallen unter anderem:
- Bescheidung von Festsetzungen und Bewilligungen
- Entgegennahme und Prüfung von Mittelabrufen, Darlehensabrufen, Darlehensabwicklung, sowie Sicherheitsleistungen
- Auszahlung von Fördermitteln
Für den sachlichen und rechnerischen Verwendungsnachweis (Sachbericht, Kostenfeststellung, Finanzierungsplan, sowie Erfüllung aller aufgeführten bautechnischen Auflagen) ist auch weiterhin Ihr bisheriger Sachbearbeiter aus dem Ressort Sportstättenbau zuständig.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Diese richten Sie am besten an die nebenstehenden Kontaktdaten.
Für eine richtige Zuordnung, bitten wir um Angabe
- des Vereinsnamen
- der Vereinsnummer
- der Darlehensnummer
Kontakt
BEWILLIGUNGSSTELLE
Tel 089 15702-468
Fax 089 15702-410
bewilligungsstelle@blsv.de
DARLEHENSVERWALTUNG
Tel 089 15702-527
Fax 089 15702-410
darlehen@blsv.de
ANSCHRIFT
Bayerischer Landes-Sportverband e.V.
Ressort Bewilligungsstelle
Georg –Brauchle- Ring 93
80992 München