Ehrun­gen im BLSV und der BSJ

Ehrun­gen und Auszeichnungen

Würdi­gen auch Sie ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment und lang­jäh­rige Mitglied­schaf­ten in Ihrem Verein mit unse­rem Ehrungsangebot!

Kontakt
BLSV Service-Center – Ehrungen

Ab einem 50-jähri­­gen Vereins­be­stehen haben Sie die Möglich­keit, eine Ehren­ur­kunde für das Vereins­ju­bi­läum zu erhal­ten. Diese wird Ihnen in der Regel vom zustän­di­gen BLSV-Kreis­­vor­­­stand über­reicht. Die mögli­chen Ehrungs­stu­fen sind:

  • Jubi­lä­ums­ur­kunde in Bronze für 50-jähri­­ges Bestehen
  • Jubi­lä­ums­ur­kunde in Silber für 75-jähri­­ges Bestehen
  • Jubi­lä­ums­ur­kunde in Gold für 100 ‚125 ‚150- oder 175-jähri­­ges Bestehen

Die grund­le­gen­den Infor­ma­tio­nen zum Antrag eines Vereins­ju­bi­lä­ums sind:

  • Antrag­stel­ler: Verein, Kreisvorsitzender
  • Anlass: Vereins­ju­bi­läum ab 50 Jahre
  • Antrag bis spätes­tens 4 Wochen vor dem Ehrungstermin

Bei den Jubi­lä­ums­ur­kun­den in Gold wird zudem eine weitere kleine Aufmerk­sam­keit beigelegt und durch den Kreis­vor­stand überreicht.

Antrag

Ehren­ord­nung BLSV

Als Zeichen der Aner­ken­nung für lang­jäh­rige Vereins­mit­glie­der besteht die Möglich­keit, BLSV-Ehren­­zei­chen zu bestel­len und verlei­hen. Zusätz­lich zu einem Ehren­zei­chen kann eine Urkunde in den Stufen Bronze, Silber und Gold (mit oder ohne Beschrif­tung) ange­for­dert werden. Dazu erhal­ten Sie auto­ma­tisch stets eine Verleihungsbescheinigung.

Die grund­le­gen­den Infor­ma­tio­nen zur Bestel­lung von Ehren­zei­chen sind:

  • Antrag­stel­ler: Verein
  • Anlass: lang­jäh­rige Vereinsmitgliedschaft
  • Antrag bis spätes­tens 4 Wochen vor dem Ehrungstermin
  • Kosten pro Ehren­zei­chen 2,50€ inkl. MwSt. (zzgl. Urkunde 2,55€ oder beschrif­te­ter Urkunde 4,55 € inkl. MwSt.)
  • Der Versand erfolgt gegen Rech­nung, die Porto- und Versand­kos­ten von 4,30 € einschließt.

Die Ehren­zei­chen können ab einer fünf­jäh­ri­gen Mitglied­schaft im Abstand von fünf Jahren verlie­hen werden (5 Jahre, 10 Jahre, 15 Jahre, usw.).

Antrag

Ehren­ord­nung BLSV

Der BLSV verleiht Verdienst­na­deln jeweils mit Urkunde an gewählte Mitar­bei­ter in der Vereins­vor­stand­schaft oder an Mitar­bei­ter in
ande­ren gewähl­ten Ämtern, die durch Beru­fung des Vorstands ernannt und in der Vereins­sat­zung veran­kert sind. Die grund­le­gen­den Infor­ma­tio­nen zum Antrag einer Verdienst­na­del sind:

  • Antrag­stel­ler: Verein
  • Anlass: lang­jäh­rige Verdienste in gewähl­ten Ämtern des Vereins
  • Antrag bis spätes­tens 4 Wochen vor dem Ehrungstermin
  • Kosten pro Ehrung: 6,00 € (inkl. MwSt.) zzgl. Porto- und Versand­kos­ten von 4,30 €  

Die Ehrun­gen 5 mit 10 sind in der Regel nur möglich, wenn mindes­tens eine der Stufen 1,2,3 oder 4 verlie­hen worden ist. Ausnah­men sind in begrün­de­ten Fällen möglich.

Der Abstand zwischen alle Ehrun­gen beträgt jeweils mindes­tens 5 Jahre. Als Tätig­keit an verant­wort­li­cher Stelle im Verein gilt die regel­mä­ßige und dauer­hafte Mitar­beit auf

  • einer durch die Satzung fest­ge­legte und durch Wahlen besetzte Posi­tion oder
  • auf eine durch Beru­fung auf eine vom Vereins­vor­stand bzw. Abtei­lungs­vor­stand beschlos­se­nen Position.

Andere Tätig­kei­ten, wie z.B. Übungs­lei­ter, Trai­ner, Zeug­wart etc. können nicht mit der Verdienst­na­del geehrt werden.
Antrag­stel­ler kann nur der Vorstand des Haupt­ver­eins sein.

Antrag

Ehren­ord­nung BLSV

Mit der Ehren­na­del können Mitar­bei­ter eines Verban­des und seiner Glie­de­run­gen für beson­dere Verdienste als Verbands­funk­tio­när
geehrt werden. Die grund­le­gen­den Infor­ma­tio­nen zum Antrag einer Ehren­na­del sind:

  • Antrag­stel­ler: Spor­t­­fach­­ver­­­bands-Präsi­­dium, BLSV-Bezirks- und Kreis­vor­sit­zende, Vorsi­t­­zen­­de/-r des Frau­en­bei­rats bzw. BSJ-Vorstand.
  • Anlass: beson­dere Verdienste als Verbandsfunktionär
  • Antrag bis spätes­tens 4 Wochen vor dem Ehrungs­ter­min, ab Stufe 9 spät. 8 Wochen

Die Ehren­na­del kann ab einer fünf­jäh­ri­gen Verbands­tä­tig­keit im Abstand von fünf Jahren verlie­hen werden (5 Jahre, 10 Jahre, 15 Jahre, usw.).

Antrag

Ehren­ord­nung BLSV

Mitar­bei­tende in der Jugend­ar­beit eines Vereins oder Verbands können für ihre lang­jäh­rige Tätig­keit in vier Stufen ausge­zeich­net werden. Die grund­le­gen­den Infor­ma­tio­nen zum Antrag eines Vereins­ju­bi­lä­ums sind:

  • Antrag­stel­ler: Verein, BSJ-Funk­­tio­­näre, Jugend­funk­tio­näre in den Sportfachverbänden
  • Anlass: lang­jäh­rige Verdienste in der Jugend­ar­beit eines Vereins oder Verbands
  • Antrag bis spätes­tens 4 Wochen vor dem Ehrungstermin
  • Kosten pro Ehrung: 6,00 € (inkl. MwSt.)

Die BSJ-Ehren­na­­del für die Jugend­ar­beit kann ab einer fünf­jäh­ri­gen Tätig­keit im Abstand von fünf Jahren verlie­hen werden (5 Jahre, 10 Jahre, 15 Jahre, usw.).

Antrag 

Ehren­ord­nung BLSV

Mit der Verdienst­pla­kette bzw. dem Ehren­brief werden Verbands­an­ge­hö­rige sowie außer­halb des Verbands stehende Persön­lich­kei­ten (z.B. Bürger­meis­ter, Land­räte, etc.) geehrt, die sich durch ideelle oder mate­ri­elle Förde­rung des Sports beson­ders verdient gemacht haben.
Ehrun­gen mit der Verdienst­pla­kette können nicht an Stelle oder als Fort­set­zung von Ehrun­gen mit der Verdienst­na­del bean­tragt werden.
Die grund­le­gen­den Infor­ma­tio­nen zum Antrag einer Verdienst­pla­kette sind:

  • Antrag­stel­ler: Präsi­dium des Sport­fach­ver­bands, BLSV-Bezirks- und Kreisvorsitzende,
  • Anlass: beson­dere Leis­tung in der Sportförderung
  • Antrag bis spätes­tens 8 Wochen vor dem Ehrungstermin

Antrag

Ehren­ord­nung BLSV

Turn- und Sport­ver­eine, welche sich in lang­jäh­ri­gem Wirken beson­dere Verdienste um die Pflege und Entwick­lung des Sports erwor­ben haben, können zum Anlass des 100-jähri­­gen Bestehens einen Antrag auf die Verlei­hung der „Sport­pla­kette des Bundes­prä­si­den­ten“ stel­len. Anträge dazu können auch jeder­zeit nach­träg­lich gestellt werden.
Welche Unter­la­gen für eine voll­stän­dige Bean­tra­gung nötig sind, entneh­men Sie dem Info­blatt zur Sport­pla­kette des Bundespräsidenten.

Antrag

Antrags­for­mu­lar 2019 

Ehren­ord­nung BLSV

Neben den Ehrun­gen des BLSV und der BSJ bestehen zudem fach­sport­spe­zi­fi­sche Ehrungs­mög­lich­kei­ten durch unsere Sport­fach­ver­bände. Beispiels­weise lang­jäh­rige Fach­s­port-Übungs­­­lei­­ter oder Trai­ner können mit einer Ehrung des entspre­chen­den Sport­fach­ver­bands gewür­digt werden. Infor­ma­tio­nen dazu finden Sie auf der Website oder durch Kontakt­auf­nahme mit dem zustän­di­gen Sport­fach­ver­band. Die Adress- und Kontakt­da­ten finden Sie hier

Kontakt

Was ergibt 9:3?

Bitte beantworten Sie die Frage, um fortzufahren.