Vereinsservice
DATENSCHUTZ IM SPORTVEREIN
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung (kurz EU-DSGVO). Im Unterschied zu den bisherigen Datenschutzrichtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes ist das neue Datenschutzrecht in der Europäischen Grundverordnung verankert und gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU).
Die Vorschriften gelten für alle natürlichen und juristischen Personen, somit auch für alle Sportvereine.
05.04.2019: Gute Nachrichten für Sportvereine
► Benennungsobergrenze für Datenschutzbeauftragte angepasst.
Zukünftig muss erst dann ein Datenschutzbeauftragter eingesetzt werden, wenn sich in Vereinen mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigen!
► hier: BSLV-Medien-Information vom 04.07.2019
hier Link zur BLSV-Vereinsberatung: "Datenschutz für Sportverein"
Muster-Vorlagen für die Vereinspraxis stellt der BLSV den Mitgliedsvereinen im BLSV-Cockpit zur Verfügung.
Umsetzung des Datenschutzrechts
Serviceseite im bayernsport 23/2018
Verlinkung zum YouTube-Kanal "BLSV TV"
