Oberfranken

Lizenz­ver­län­ge­rung 2024

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Die Unter­richts­ein­hei­ten können seit dem 2ten Quar­tal 2022 nicht mehr voll­um­fäng­lich digi­tal absol­viert werden. Seit diesem Zeit­punkt müssen mindes­tens 50% der Einhei­ten in Präsenz stattfinden. 

Wie kann ich abge­lau­fene Lizen­zen im Jahr 2024 reaktivieren?

  • Die Reak­ti­vie­rung von Lizen­zen im 1. Jahr nach Ablauf kann mit 15 Unter­richts­ein­hei­ten durch­ge­führt werden. Die Lizen­zen werden um drei Jahre ab dem letz­ten gülti­gen Datum verlängert.
  • Die Reak­ti­vie­rung von Lizen­zen Ablauf­da­tum 2021 und 2022 kann mit 30 Unter­richts­ein­hei­ten durch­ge­führt werden. Die Lizen­zen werden um vier Jahre ab der letz­ten Fort­bil­dung verlängert.
  • Länger abge­lau­fene Lizen­zen können mit einem Wieder­ein­stei­ger­lehr­gang reak­ti­viert werden.

Eine Über­sicht unse­rer Fort­bil­dun­gen erhal­ten Sie unter www​.blsv​-quali​net​.de.

PsG-Selbst­ver­pflich­tung

Ab dem 01.01.2022 ist es notwen­dig, neben den bishe­ri­gen Unter­la­gen zur Lizenz­aus­stel­lung und ‑verlän­ge­rung auch die sog. PsG-Selbst­ver­pflich­tung einzu­rei­chen. Ohne diese unter­schrie­bene Erklä­rung ist eine Ausstel­lung bzw. Verlän­ge­rung von Lizen­zen nicht mehr möglich. Das Formu­lar finden Sie unter nach­fol­gen­dem Link:

Down­load PsG-Selbst­ver­pflich­tung

WICH­TIG: Diese Verlän­ge­rungs­mo­da­li­tä­ten gelten nur für Lizen­zen, die vom BLSV ausge­stellt werden. Die Verlän­ge­rung der Fach­ver­bands­li­zen­zen regeln die Fachverbände.

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