
News
Geschäftsstelle geschlossen
Aufgrund der aktuellen Situation ist die Bezirksstelle bis auf Weiteres geschlossen.
Wir bitten um Verständnis und möchten auf unsere Erreichbarkeit per E-Mail (oberfranken@blsv.de) hinweisen.
Neuerungen im Lizenzwesen des BLSV
Der BLSV stellt zukünftig seine Lizenzen in digitaler Form zur Verfügung. mehr...
Informationen zur Lizenzverlängerung
Für 2020 gelten Sonderregelungen zur Übungsleiter-Lizenzverlängerung. mehr...
Änderungen Gemeinnützigkeitsgesetz
In den letzten Zügen befindet sich das Jahressteuergesetz 2020. Darin soll eine seit langem geplante Stärkung des gemeinnützigen Sektors stattfinden. So ist u.a. geplant den Übungsleiterfreibetrag von EUR 2.400 p.a. auf EUR 3.000 p.a. und die Ehrenamtspauschale von EUR 720 auf EUR 840 p.a. zu erhöhen.
Ebenso soll die Grenze für den vereinfachten Nachweis von Zuwendungsbestätigungen „Spendenquittungen“ von EUR 200 auf EUR 300 erhöht werden. Dies bedeutet, dass für die steuerliche Anerkennung der Kontoauszug beim Spender als Beleg ausreichend ist. Ferner soll der Freibetrag für gemeinnützige Körperschaften von EUR 5.000 auf EUR 7.500 erhöht werden. Damit würde eine Besteuerung im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erst später beginnen. Darüber hinaus ist geplant die Besteuerungsfreigrenzen für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von EUR 35.000 auf EUR 45.000 zu erhöhen.
Für diese sehr erfreulichen Entwicklungen setzt sich der BLSV seit langem ein. Die finale Beschlussfassung im deutschen Bundestag ist für den 18.12.2020 geplant.
Neu, auf Initiative des Bundesrates, soll in das Jahressteuergesetz 2020 ein § 3 Nr. 26c des Einkommensteuergesetzes aufgenommen werden, der Sachleistungen aufgrund einer Ehrenamtskarte steuer-frei stellen soll. Hier hat das Bundesfinanzministerium eine Prüfung zugesagt. Ob sich diese Neuregelung, die sehr wünschenswert wäre, realisieren lässt, bleibt abzuwarten.
Über den weiteren Fortgang der Gesetzgebung werden wir Sie auf dem Laufenden halten und dann zu Jahresanfang 2021 in Webinaren umfangreich informieren.
Neue Informationen zum Transparenzregister!
Ab dem Jahr 2020 gibt es eine Möglichkeit auf Befreiung für die Eintragung in das Tranzparenzregister. mehr...
Neue Obergrenze für Datenschutzbeauftragte
Gute Nachricht für die bayerischen Sportvereine: Die Benennungsobergrenze für Datenschutzbeauftragte wurde vom Deutschen Bundestag angepasst. Zukünftig muss erst dann ein Datenschutzbeauftragter eingesetzt werden, wenn sich in Vereinen mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigen. hier ...
Ansprechpartner Integration durch Sport im Bezirk Oberfranken

Frau Milena Eibert steht für Oberfranken als regionaler Ansprechpartner zur Verfügung. Bürozeiten nach Absprache.
Milena Eibert
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Förderung Vereinsmanager-C Ausbildung
Der Sportbezirk Oberfranken fördert jede neue
Vereinsmanager-C Lizenz mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 100,00 EUR. mehr ...
DSGVO - Veröffentlichung von Bildern
Was muss ein Verein im Zusammenhang mit der Erstellung und Veröffentlichung von Bildern beachten? mehr ...
Neue Serviceplattform Qualitätssiegel SPORT PRO Gesundheit

Einfaches und schnelles Antragsverfahren mit der neuen Serviceplattform. Sportvereine können für ihre Gesundheitskurse mit einem Antrag zwei Siegel erhalten. mehr ...
FAQs zur Sportversicherung für Flüchtlinge
Für Ihre Arbeit in den Vereinen haben wir noch einmal die wichtigsten Fragen beantwortet. mehr ...
Prophylaxe von Verletzungen von Knie und Sprunggelenk
Sprunggelenke und Knie sind die am häufigsten von Verletzungen betroffenen Gelenke im Sport.
Bernd Ehrhardt vom Reha Zentrum Ehrhardt in Kronach und Professor Fritsch aus der Orthopädischen Chirurgie Bayreuth haben ein Übungsprogramm zusammengestellt. mehr ...
Führungszeugnis online
Ab sofort können Sie die Dokumente im Internetportal des Bundesamtes für Justiz beantragen. Die Antragsteller benötigen hierzu lediglich einen neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion sowie ein Kartenlesegerät. Bezahlt werden kann entweder per Kreditkarte oder giropay-Verfahren. Besteht ein Anspruch auf Gebührenfreiheit, wie bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit für einen gemeinnützigen Verein, so kann der entsprechende Nachweis eingescannt und anschließend hochgeladen werden. Weitere Informationen, z.B. zur Gebührenfreiheit, finden Sie unter:
www.dosb.de
Das Online-Portal des Bundesamtes finden Sie unter: www.fuehrungszeugnis.bund.de
Bundeskinderschutzgesetz
Das erweiterte Führungszeugnis im Sportverein FAQs zur Umsetzung des §72a SGB VIII in der Jugendarbeit. mehr ...
Der Umgang mit geschützten Marken
Jedes Jahr wird der interessierte Sportler und ÜL mit neuen Programmen konfrontiert, bei denen er auf mehr oder weniger innovative Art und Weise zur Sportausübung angehalten werden soll. Worauf sollten Sie achten? mehr...