Vereinsservice
Förderung des Sportbetriebs der Vereine durch den Freistaat Bayern
Grundlage der Förderung des Sportbetriebs der Vereine sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien).
Seit dem 01.01.2006 erfolgt die Förderung des Sportbetriebs der Vereine in pauschalierter Form, der sogenannten Vereinspauschale. Grundlage der Vereinsförderung ist die Anzahl der Mitglieder, Kinder/Jugendliche und Übungsleiter/TrainerInnen im Verein.
1. Antrag
Die Vereine beantragen die Gewährung der Vereinspauschale bei ihrer örtlichen zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) bzw. beim Sportamt.
2. Stichtag
Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März eines Förderjahres. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist.
3. Übungsleiter- / Trainer-Lizenzen
Voraussetzung für die Förderung ist eine BLSV Übungsleiter-/Trainer-C-Lizenz. Lizenzen müssen im Original zur Vereinsförderung eingereicht werden und zum Stichtag 01. März gültig sein. Die Liste der förderfähigen Übungsleiter-Lizenzen finden Sie hier unter DOWNLOADS oder auf der Homepage des Bayerischen Kultusministeriums.
Fragen zu den Übungsleiter-Lizenzen beantworten der jeweilige Sportfachverband und der Geschäftsbereich 7, Übungsleiter, Telefon 089/15702-255 oder -252
Hier kommen Sie auf die BLSV Homepage in den Bereich der Förderung.
bau@blsv am 07. März 2020
Erfolgsfaktor Sportstättenbau
Am Samstag, 07. März 2020, ab 9.00 Uhr findet mit der „bau@blsv“ wieder die erfolgreiche BLSV-Fachmesse für den Sportstättenbau statt – und das bereits zum zehnten Mal. Veranstaltungsort ist erneut der Audi Sportpark in Ingolstadt und auch bei der diesjährigen Auflage können sich Vereinsvertreter wieder bei vielen Ausstellern und Vorträgen umfangreich über Themen wie Sportstättenbau, staatliche Fördermaßnahmen oder Digitalisierung informieren.