Zuschußrichtlinien

Innerhalb der Bayerischen Sportjugend im BLSV gibt es einige Zuschuss-
möglichkeiten.

Die Bayerische Sportjugend besitzt leider keinen eigenen Etat um die gute Jugendarbeit in den Sportvereinen finanziell zu unterstützen, aber im Rahmen der allgemeinen Jugendarbeit gibt es einige Fördertöpfe.

hier:  Übersicht über die Fördermöglichkeiten in der sportlichen Jugendarbeit

- Jugendbildungsmaßnahmen
- Mitarbeiterbildungsmaßnahmen
- Internationale Jugendbegegnungen
- Verdienstausfall

hier: Link zur Verbandsjugendleitung der Bayerischen Sportjugend  

Fördermöglichkeiten in der sportlichen Jugendarbeit auf  Kreisebene:

Jugendring
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Stadt und Landkreis Passau:

- Förderung der Jugendbildung
- Förderung der Veranstaltungen der Internationalen Jugendbegegnung
- Förderung der Renovierung  / Ausstattung von Einrichtungen der Jugendarbeit
- Förderung von Geräten und Materialien
- Grundförderung der Jugendarbeit
- Förderung der Projektarbeit / Aktivitäten
- Förderung von Freizeitmaßnahmen

hier: Richtlinien KJR Passau
hier: Richtlinien SJR Passau

Ernst Raith


Förderung des Jugendsports des Landkreises Passau

Alle Vereine, die einen Antrag Staatliche Vereinspauschale stellen, brauchen keinen separaten Antrag für die Jugendsportförderung stellen, außer sie können Fahrtkosten beantragen. Die Jugend-
lichen, die im Antrag Vereinspauschale aufgeführt sind, werden als Jugendsportförderung dem Staatszuschuss zugeschlagen (€ 1,-- je Jugendlichen). Alle Vereine, die keine Staatliche Vereinspauschale beantragen können, aber evtl. Anspruch auf die Jugendsportförderung des Landkreises hätten, stellen den Antrag bitte bis 30.04. Dies gilt auch für die Fahrtkosten.

Nähere Information  über:
Ernst Raith
Kulturreferat
Passauer Str. 39, 94121 Salzweg
Telefon: 08 51 / 9 49 60 - 14
Telefax: 08 51 / 4 10 43
ernst.raith@landkreis-passau.de

hier: Förderrichtlinien des Landkreises Passau (Infoblätter)