Sportjugend
Mitarbeiterbildung (AEJ-Maßnahmen)
Maßnahmen zur Ausbildung und Qualifizierung von i.d.R. ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen und Verantwortlichen in der Jugendarbeit, die mindestens 15 Jahre alt sind und wenn der Charakter der Maßnahme im Sinne der Aus- und Fortbildung in einem oder mehreren Gebieten der Jugendarbeit gewahrt ist.
Ziel der Förderung von Mitarbeiterbildungsmaßnahmen in der Jugendarbeit ist es, die im Bayerischen Jugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen und andere freie Träger der Jugendarbeit zu unterstützen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit auf ihre Aufgaben vorzubereiten und weiterzu-bilden.
Die Förderung trägt dem Umstand Rechnung, dass angesichts der immer komplexer werdenen Aufgaben, die Qualifizierung und Ausweitung der Mitar-beiterbildungsmaßnahmen für die Träger der Jugendarbeit und somit für die Jugendarbeit insgesamt von landeszentraler Bedeutung ist. Die Träger von Mitarbeiterbildungsmaßnahmen sind gehalten, um eine Qualifizierung der Arbeit besorgt zu sein. Der Zuschuss beträgt bis zu 16,50 € je Tag und Teilnehmer/-in oder bis zu 70 % der höchstens förderungsfähigen und angemessenen Kosten; d.h., max. beträgt der Zuschuss 24,50 € pro Tag und Teilnehmenden. Der Zuschuss darf den Fehlbetrag nicht überschreiten. Bei weniger als 10 Teilnehmenden beträgt der Zuschuss maximal bis zu 16,50 Euro, die Möglichkeit der Prozentförderung entfällt.
Antragsberechtigt innerhalb der BSJ sind:
Bezirksjugendleitungen, Kreisjugendleitungen, Fachverbandsjugendleitungen
hier: DIGITALER JUBI / MIBI Programmhelfer
hier: Infos zur Beantragung einer Förderung

Die BSJ bietet unter JUGENDBILDUNG und MITARBEITERBILDUNG eine Programmhilfe
für Bildungsmaßnahmen über den digitalen PROGRAMMHELFER an!
hier: Programmhelfer

