Förderung

Förderung des Sportbetriebs der Vereine durch den Freistaat Bayern

Grundlage der Förderung des Sportbetriebs der Vereine sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien).


Seit dem 01.01.2006 erfolgt die Förderung des Sportbetriebs der Vereine in pauschalierter Form, der sogenannten Vereinspauschale. Grundlage der Vereinsförderung ist die Anzahl der Mitglieder, Kinder/Jugendliche und Übungsleiter/TrainerInnen im Verein.


1.  Antrag
Die Vereine beantragen die Gewährung der Vereinspauschale bei ihrer örtlichen zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) bzw. beim Sportamt.


2.  Stichtag
Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März eines Förderjahres. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist.


3.  Übungsleiter-Lizenzen
Übungsleiter-Lizenzen müssen im Original zur Vereinsförderung eingereicht werden und zum Stichtag 01. März gültig sein. Die Liste der förderfähigen Übungsleiter-Lizenzen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Kultusministeriums.

Fragen zu den Übungsleiter-Lizenzen beantworten der jeweilige Sportfachverband  und der Geschäftsbereich  7, Übungsleiter, Telefon  089/15702-255 oder -252  


DOWNLOADS:

Sportförderrichtlinien - Gesamt  (Gültig ab 2012)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Unterricht und Kultus vom 12. Dezember 2011

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine und -verbände.

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