„TriSport Isartal“ neues Mitglied im BLSV Sportkreis 1 Landshut

- Der Vorsitzende des Sportkreises Landshut Hans Pongratz überreicht dem Vorsitzenden des TriSport Isartal Hans Grundner die Mitgliedschaftsurkunde des Bayerischen Landessportverbandes.
Neuer Sportverein in Wörth
Der Bayerische Landessportverband konnte im neuen Jahr 2010 den Verein TriSport Isartal als neues Mitglied begrüßen. Der Vorsitzende des Sportkreises Landshut Hans Pongratz überreichte dem Vorsitzenden Hans Grundner am 18. Februar in Wörth die Mitgliedschaftsurkunde. Pongratz zeigte sich erfreut über den „Zuwachs“ im Sportkreis Landshut und wünschte dem Verein viele sportliche und gesellschaftliche Erfolge.
TriSport Isartal hat sich dem Triathlon-Sport verschrieben und man hofft, dass aus kleinen Anfängen noch viele Interessierte am Triathlonsport sich dem Verein anschließen werden. Für das Jahr 2010 sind schon einige Veranstaltungen geplant.
Kontaktadresse: Hans Grundner, Schwaigstraße 34, 84109 Wörth – E-mail:
verein@trisport-isartal.de
Sportabzeichen-Info-Veranstaltung 2010
Die diesjährige Sportabzeichen-Info-Veranstaltung des BLSV-Sportkreises-Landshut findet voraussichtlich am Sonntag, 11. April 2010 statt. Ausweichtermin ist der 18. April 2010.
Veranstaltungsort ist wieder das Sportzentrum-West in Landshut.
Weitere Informationen folgen!
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Vereinsförderung
Neuregelung der staatlichen Anerkennung von Vereinsmanager-Ausbildungen
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus gibt bekannt, dass die in der Bayerischen Akademie für Erwachsenenbildung im Sport erworbenen gültigen Vereinsmanager C-Lizenzen ab dem Jahr 2009 bei der Berechnung der Vereinspauschale mit 325 Einheiten einbezogen werden.
Vereine haben diese Lizenzen bis spätestens zum Stichtag 1. März analog den ÜL-Lizenzen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen.
Die Vereinsmanager C-Lizenz wird vom Kultusministerium in die jährlich zu erstellende Liste der förderfähigen ÜL-Lizenzen aufgenommen.
Anfragen zu Lizenzen richten Sie bitte an:
Bayerische Akademie für Erwachsenenbildung im Sport
Frau Petra Lachenmeir
Tel. 089 15702244
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GEMA - hier: Pauschale Abgeltung von Kinder- und Faschingsveranstaltungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der zweiten Februarhälfte finden in vielen Sportvereinen wieder Faschingsveranstaltungen statt. bei denen auch Musik gespielt wird. Bis zum 31.12.2008 mussten solche Veranstaltungen bei der GEMA angemeldet und hierfür separat Gebühren bezahlt werden. Zumindest in einem Teilbereich hat sich dies durch die neue Zusatzvereinbarung zu Gunsten der Vereine geändert:
Nunmehr sind "Faschingsveranstaltungen der Jugendabteilungen, an denen nur jugendliche Mitglieder und Kinder, ggf. mit Begleitpersonen (z.B. Eltern), dieser Abteilungen teilnehmen und für die kein Eintritt verlangt wird", bereits über die Zusatzvereinbarung zum Gesamtvertrag zwischen dem DOSB und der GEMA pauschal abgegolten. Eine separate Anmeldepflicht besteht nicht mehr.
Ich empfehle Ihnen, Ihre Mitgliedsvereine über diese neue Regelung zu informieren. Gleichzeitig bitte ich um eine Information, falls Ihnen Fälle bekannt werden, in denen die GEMA Vereine zur Anmeldung solcher Veranstaltungen auffordert oder gar separate Rechnungen stellt.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Latz
Justitiar
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Nachmeldung und Versicherungsschutz
Vereinsmitglieder, die während des laufenden Jahres dem Verein beitreten, müssen dem BLSV nachgemeldet werden.
Nach § 16 Abs. 1 der BLSV-Satzung sind die dem BLSV zugehörenden Einzelpersonen (also Vereinsmitglieder) versichert, sobald sie dem BLSV - ab Vollendung des 14. Lebensjahres namentlich, im Übrigen zahlenmässig - gemeldet wurden. Das bedeutet, dass die Nachmeldung unverzüglich zu erfolgen hat.
Im Schadensfall kann eine Nachmeldung unter dem Gesichtspunkt der Versicherung dann akzeptiert werden, wenn Vereinseintritt, Schadensseintritt und Nachmeldung zeitnah erfolgen, spätestens jedoch innerhalb eines Monats. Voraussetzung ist jedoch, dass das Mitglied bereits vor dem Unfall dem Verein beigetreten ist und dies durch eine wirksame Beitrittserklärung belegt wird. Der Zeitpunkt des Beitritts ist im Schadensfall nachzuweisen.
Grundsätzlich sind Neueintritte in den Verein umgehend und ohne schuldhafte zeitliche Verzögerungen nachzumelden.
Versicherungsbüro beim Bayerischen Landes-Sportverband e. V.
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