Vereinsberatung
Personalwesen
Mitarbeit und Ehrenamt im Verein
Übungsleitervertrag, Mustervertrag für eine nebenberufliche, abhängig beschäftigte Übungsleitertätigkeit: PDF / DOC
Freier Mitarbeiter-Vertrag als Übungsleiter/Sport:
Der Mustervertrag wurde gemeinsam mit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bzw. der Deutschen Rentenversicherung Bund, den Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger und dem Haufe-Verlag speziell für den Sport bereich entwickelt und wird fortlaufend mit Blick auf Änderungen des materiellen Rechts und der Rechtsprechung überprüft.
Der Vorteil bei Nutzung des Vertrages liegt darin, dass der Verein/Verband von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Belastungen befreit ist. Es entfallen auch sonstige bestehende Beitrags- und Meldepflichten im Vergleich zu neben beruflich angestellten Vereins- oder Verbandsmitarbeitern. Der Vertrag ist ausschließlich für die nebenberufliche Tätigkeit in Vereinen/Verbänden konzipiert und erfasst Gesamthonorare bis 575 EUR/monatlich.
Quelle: WRS Verlag GmbH&Co. KG, Planegg/München. Der Verein, Version 5.3.0.0, HaufeIndex 668996
Achtung: Wir empfehlen dringend, die Hinweise im Anschluss an den Vertrag zu beachten. Da die Sozialversicherungsträger bei Prüfungen den Status von freiberuflichen Übungsleitern / Trainern, insbesondere von Fußballtrainern, hinterfragen, sollte zur Sicherheit eine Statusanfrage bei der Deutschen Rentenversicherung Bund erfolgen (Hinweise und Formulare unter:
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de, Suchwort: „Statusfeststellung“.
Übungsleiterfreibetrag Bestätigung pdf | Interaktiv pdf
- Welchen Anteil des Übungsleiterfreibetrages kann der Verein in Anspruch nehmen.
Ehrenamtspauschale Erklärung Formular PDF| Interaktiv PDF
-Bestätigung über Inanspruchnahme
Übersteigt das Übungsleiterhonorar den Freibetrag, empfiehlt es sich, den Fragebogen zur Beurteilung der Versicherungspflicht für geringfügig entlohnte Beschäftigungen anzuwenden.
Checkliste / Personalfragebogen für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte www.minijob-zentrale.de => Download-Center => Formulare und Anträge
UEL_Freibetrag und Bezug staatlicher Leistungen
Werden der Übungsleiterfreibetrag oder die
Ehrenamtspauschale auf den Bezug staatlicher Leistungen
wie Rente oder Arbeitslosengeld II angerechnet?
Um PDF-Dokumente öffnen zu können, benötigen Sie das Programm Acrobat Reader, dass Sie kostenlos auf der Seite http://www.adobe.de/ herunterladen können.
Hartz IV im Sport
Mit dem vierten "Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", kurz Hartz IV, wird seit Januar 2005 ein Reformpaket umgesetzt, dass das Verhältnis von Eigenverantwortung und staatlicher Unterstützung neu festschreibt. Das "Hartz-IV-Gesetz" sieht vor, dass insbesondere Langzeitarbeitslose neben den Eingliederungsbemühungen auch Arbeitsgelegenheiten wahrnehmen müssen, die im Wesentlichen im sozialen und gemeinnützigen Bereich angesiedelt sind. Ausführliche Informationen zu Hartz IV im Sport finden Sie auf der Homepage des DOSB.
Ehrenamt im Sport
Das Portal www.ehrenamt-im-sport.de bietet nicht nur Tipps und Anregungen, wie Vorstandsmitglieder ihren Verein „fit für die Zukunft“ machen, sondern veröffentlicht zeitnah Meldungen, die für die Vereinsarbeit wichtig sind.
Der Verein als Arbeitgeber
Viele Vereine sind Arbeitgeber. Auch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse - so genannte "Mini-" oder "400-Euro-Jobs" - oder Aushilfsarbeitsverhältnisse sowie Übungsleiteranstellungsverhältnisse sind arbeitsrechtlich gesehen vollwertige Arbeitsverhältnisse, mit den sich daraus ergebenden Arbeitgeberpflichten.
steuern und finanzen -_Minijob und Betriebsrente - Steuerservice_Lienig
Der BLSV-Steuerservice informiert: Minijob und Betriebsrente -Mehrarbeit für die Betriebsrente
Statt einen Teil seines bisherigen, relativ geringen Entgelts in einen Rententopf einzuzahlen, kann der Minijobber auch mehr arbeiten.
Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone: Eine Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Minijob: Informationen und Zuständigkeit
Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 45115 Essen
Kontakt
Dr. Bert Stautner
Edith König
Zentrale Vereinsberatung
Tel: 089 15702-400
Fax: 089 15702-299
vsb@blsv.de
Mo-Do: 9 - 16 Uhr
Freitag: 9 - 12 Uhr

