Vereinsberatung
GEMA und GEZ
GEMA und GEZ - Information
GEMA
GEMA Ansprechpartner - 2010_10
Sie benötigen allgemeine Informationen zur GEMA?
Sie bekommen eine Rechnung von der GEMA und haben dazu eine Frage?
Hier ist eine Liste der Ansprechpartner in ihrem Regierungsbezirk
GEMA - Broschüre "Sport und GEMA"
Hrsg. Deutscher Olympischer Sportbund 2009
GEMA - Kinderfasching
Pauschale Abgeltung von Kinder-Faschingsveranstaltungen
GEMA online-musiknutzung
Musiknutzung im Internet und die Rechte der GEMA
GEMA Interview-sportfeste-sind-oeffentlich_2010-08
"Vereinsfeiern und Sportfeste sind öffentlich“
Interview mit Jürgen Baier von der GEMA über Musiknutzung im Sportverein.
GEMA und DOSB Pauschalvereinbarung
zwischen DOSB und der GEMA: Welche Musiknutzungen im Verein sind damit abgegolten?
GEMA- DOSB "Zusatzvereinbarung"
"Auszug aus der ZUSATZVEREINBARUNG zum Gesamtvertrag zwischen der GEMA und dem Deutschen Olympischen Sportbund - gültig ab 1. Januar 2009 -"
GEMA - DOSB Reaktion - "Zusatzvereinbarung" für den Sport
Der Deutsche Olympische Sportbund verweist auf die Zusatzvereinbarung für den Sport.
GEMA Tarif-Rechner - Online-Anmeldung
Über die Pauschalvereinbarung mit dem DOSB, der sich auch der BLSV angeschlossen hat, sind bestimmte Musiknutzungen im Sportverein abgegolten. Darüber hinaus gibt es aber im Sportverein immer wieder Musikaufführungen, die meldepflichtig sind. Die GEMA bietet nun ein Online-Portal für die Anmeldung.
GEMA - Formulare
GEMA Musikfolgeformular
für eine Einzelveranstaltung
GEMA Musikfolgeformular
für mehrere Einzelveranstaltungen
Um PDF-Dokumente öffnen zu können, benötigen Sie das Programm Acrobat Reader, dass Sie kostenlos auf der Seite http://www.adobe.de/ herunterladen können.
www.gema.de
Dort finden Sie auch die für Ihren Verein zuständige Bezirksdirektion unter
Die GEMA in Ihrer Nähe. Unsere PLZ-Suche.
GEZ
GEZ Kontakt: So erreichen Sie die GEZ.
http://www.gez.de/online_service/kontakt/index_ger.html
GEZ - Nutzung privater Abspielgeräte im Sportbetrieb
- Darf ich mein privates Abspielgerät im Verein verwenden?
GEZ: Fragen und Antworten
http://www.gez.de/gebuehren/faqs/index_ger.html
GEZ - Rundfunkgebuehrenpflicht - Rundfunkgeräte im Verein
- Stellungnahme zur GEZ durch unseren Rechtsservice
GEZ-Rundfunkgebührenpflicht_PC_Internet
- Internetfähige Computer, die die Möglichkeit haben Rundfunk zu empfangen, sind als Rundfunkempfangsgeräte einzuordnen.
Recht-Rundfunkgebühren - Keine Möglichkeit der Befreiung für Sportvereine
- Vom Bayerischen Rundfunk, Abteilung Rundfunkgebühren wurde eine entsprechende Anfrage von uns wie folgt beantwortet:
Kontakt
Dr. Bert Stautner
Edith König
Zentrale Vereinsberatung
Tel: 089 15702-400
Fax: 089 15702-299
vsb@blsv.de
Mo-Do: 9 - 16 Uhr
Freitag: 9 - 12 Uhr

