Ehrennadel für Verbandsmitglieder

II/1. Ehrennadel in Bronze und Urkunde
Bedingung: 5jährige Verdienste um den BLSV und seine Gliederungen

II/2. Ehrennadel in Silber und Urkunde
Bedingung: 10jährige Verdienste um den BLSV und seine Gliederungen

II/3. Ehrennadel in Silber mit Gold und Urkunde
Bedingung: 15jährige Verdienste um den BLSV und seine Gliederungen

II/4. Ehrennadel in Gold und Urkunde
Bedingung: 20jährige Verdienste um den BLSV und seine Gliederungen

II/5. Ehrennadel in Gold mit Kranz und Urkunde
Bedingung: 25jährige Verdienste um den BLSV und seine Gliederungen

II/6. Ehrennadel in Gold mit großem Kranz und Urkunde
Bedingung: 30-jährige Verdienste um den BLSV und seine Gliederungen

II/7. Ehrennadel in Gold mit silbernem Lorbeerblatt und Urkunde Bedingung: 35jährige Verdienste um den BLSV und seine Gliederungen

II/8. Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerblatt und Urkunde Bedingung: 40-jährige Verdienste um den BLSV und seine Gliederungen
Die Ehrungen 2 bis 8 sind in der Regel 5 Jahre nach der vorhergehenden Ehrung möglich.
Die Ehrungen 9 mit 12 werden vom Präsidium auf Vorschlag des Präsidenten im Einver-nehmen mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates verliehen. (Diese Ehrungen können nicht online beantragt werden, der Antrag ist direkt an den Präsidenten zu richten)

II/9. Ehrennadel in Gold mit Brillanten und Urkunde
Diese Ehrennadel ist die zweithöchste Auszeichnung, die der BLSV verleiht.
Träger können höchstens 10 lebende Persönlichkeiten sein, die sich über den üblichen Rahmen hinaus Verdienste um den Sport erworben haben.
II/10. Ehrennadel in Platin und Urkunde
Träger können höchstens fünfzig lebende Persönlichkeiten sein. Sie wird an Verbandsmitglieder verliehen, die sich über den üblichen Rahmen hinaus außerordentliche Verdienste um den Sport erworben haben
II/11. Ehrennadel in Platin mit Brillanten und Urkunde
Träger können höchstens fünfundzwanzig lebende Persönlichkeiten sein. Sie wird an Ver-bandsmitglieder verliehen, die sich über den üblichen Rahmen hinaus außerordentliche Verdienste um den Sport erworben haben
II/12 Ehrenring des BLSV und Urkunde
Der goldene Ehrenring ist die höchste sichtbare Auszeichnung, die der BLSV zu vergeben hat; Träger können höchstens zehn lebende Verbandsangehörige sein. Er wird an Per-sönlichkeiten des Verbandes mit höchsten Verdienste um den Sport verliehen.
II/13. Ehrenmitgliedschaft des BLSV
Diese wird auf Antrag des Präsidiums im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat durch den Verbandstag verliehen.





