Orga­ni­sa­tion Ehrenamt

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Verbands­tag

Der Verbands­tag ist das höchste Organ des Verban­des.  Er setzt sich zusam­men aus 

  • den Dele­gier­ten der Vereine und der sons­ti­gen Mitglie­der im Sinne von § 8 der BLSV-Satzung 
  • den Kreis­vor­sit­zen­den als gewähl­ten Dele­gier­ten 
  • den Zusatz­de­le­gier­ten der Sport­fach­ver­bände 
  • den vertre­tungs­be­rech­tig­ten Mitglie­dern des Präsi­di­ums 
  • den Bezirks­vor­sit­zen­den 
  • dem Sport­bei­rat 
  • der Verbands­ju­gend­lei­tung 
  • dem Verbands­frau­en­bei­rat 
  • dem Vorsit­zen­den des Aufsichts­ra­tes und dem Spre­cher des Wirt­schafts­ra­tes 
  • den Dele­gier­ten der Mitglie­der mit beson­de­rem Status 
  • den Ehren­prä­si­den­ten und Ehren­mit­glie­dern 

 

Der Verbands­tag findet alle fünf Jahre statt und wird vom Präsi­dium einberufen. 

Der Verbands­tag entschei­det in allen Ange­le­gen­hei­ten, soweit nicht ein ande­res Organ zustän­dig ist. Über vorlie­gende Anträge entschei­det er durch Beschluss. 

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