Satzung und Ordnungen

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BLSV-Satzungs- und Ordnungstexte 

Wenn Sie Fragen zu Ihrer eige­nen Vereins­sat­zung haben, wenden Sie sich an unse­ren Rechts­ser­vice.

in der Fassung vom 24. Juni 2023

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in der Fassung vom 30. Novem­ber 2019

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in der Fassung vom 4. Juni 2016

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in der Fassung vom 25. Juni 2022

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in der Fassung vom 22. April 2023 

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in der Fassung vom 11. Septem­ber 2021 

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  1. Der BLSV als Dach­or­ga­ni­sa­tion des Sports in Bayern ist der Spre­cher und Vertre­ter der Inter­es­sen der Vereine und Fachverbände.
  2. Durch Zusam­men­ar­beit mit gesell­schaft­li­chen Grup­pen und Orga­ni­sa­tio­nen, mit Poli­tik, Wissen­schaft und Staat trägt der BLSV wesent­lich dazu bei, die Rahmen­be­din­gun­gen für den Sport­be­trieb und das Vereins­le­ben mitzugestalten.
  3. Der BLSV fördert einen regel­mä­ßi­gen und geord­ne­ten Spiel- und Sport­be­trieb seiner Fach­ver­bände sowie die Durch­füh­rung gemein­sa­mer Veranstaltungen.
  4. Mit der Entwick­lung neuer Konzep­tio­nen für Sport und Gesund­heit, Familien‑, Senio­ren- und Behin­der­ten­sport, für Brei­ten- und Leis­tungs­sport, für die erzie­he­risch sport­li­che Arbeit mit Kindern und Jugend­li­chen und deren Umset­zung berück­sich­tigt der BLSV gesell­schaft­li­che Entwicklungen.
  5. Bildungs­ar­beit mit Erwach­se­nen wie mit Jugend­li­chen über den Sport hinaus ist Bestand­teil seiner Arbeit.
  6. Vereine und Fach­ver­bände werden beim Bau von Sport­stät­ten bera­ten und unterstützt.
  7. Seinen Mitglie­dern in den Verei­nen bietet der BLSV Versicherungsschutz.
  8. Für verbands­ei­gene und für Ehrun­gen der Vereine stehen zur Würdi­gung ehren­amt­li­chen Enga­ge­ments eine Viel­zahl von Ehrungs­mög­lich­kei­ten bereit.
  9. Durch den Betrieb von Jugend­hei­men, Sport- und Feri­en­ein­rich­tun­gen schafft der BLSV preis­güns­tige Sport‑, Bildungs- und Erholungsmöglichkeiten.
  10. Als Ausbil­dungs­stätte für Trai­ner, Übungs­lei­ter und Sport­ler betreibt der BLSV zusam­men mit dem Baye­ri­schen Fußball-Verband eine moderne und groß­zü­gig konzi­pierte Sportschule.
  11. Seine Mitglie­der infor­miert der BLSV über die Verbands­zeit­schrift bayern­sport und durch seinen Inter­net­auf­tritt blsv​.de.
  12. Für Bera­tung, Infor­ma­tion und Service stehen den Verei­nen als erste Anlauf­stelle das Vereins­Ser­vice­Büro und ein Steuer- und Rechts­ser­vice zur Verfügung.
  13. Die fach­li­chen und über­fach­li­chen Aus- und Weiter­bil­dun­gen bis hin zur Lizen­zie­rung von Übungs­lei­tern und Vereins­ma­na­gern – in Zusam­men­ar­beit mit der Baye­ri­schen Akade­mie für Erwach­se­nen­bil­dung im Sport e.V. – sorgen für die Quali­fi­zie­rung seiner Führungs­kräfte und Mitar­bei­ter im Sport.
  14. Die Abnahme, Prüfung und Verlei­hung von Sport­ab­zei­chen ist ein Beitrag zum gesund­heits­för­dern­den Brei­ten­sport­an­ge­bot für die baye­ri­sche Bevölkerung.
  15. Auf Tagun­gen und Semi­na­ren infor­miert der BLSV über neueste Entwick­lun­gen, z.B. beim Steu­er­recht, Vereins­recht, Umwelt­schutz, in Sport­ver­si­che­rungs­an­ge­le­gen­hei­ten, und berät seine Vereine.
  16. Impulse für die Vereins­ar­beit werden durch Aktio­nen wie “Der Gesund­heits­club im Sport­ver­ein”, “Der fami­li­en­freund­li­che Sport­ver­ein”, “Frei­wil­li­ges sozia­les Jahr”, “Sport­ab­zei­chen-Schul­wett­be­werb”, “Mitein­an­der 2000 – Fami­lien stär­ken”, “Inte­gra­tion durch Sport” gesetzt.
  17. Initia­ti­ven, Aktio­nen und Projekte des Deut­schen Sport­bun­des werden bayern­spe­zi­fisch umge­setzt (z.B. “Sport tut Bayern gut.”).

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