Das Bayerische Sport-Leistungs-Abzeichen für Erwachsene

Das SLA kann nur ab einem Mindestalter von 18 Jahren abgelegt werden.
Es ist kein Ehrenzeichen nach dem Ordensgesetz.

Es sind drei Leistungsstufen vorgesehen.
Je nach Höhe der erzielten Leistung wird das Abzeichen einmal im Jahr entweder in Bronze, Silber oder Gold verliehen, wenn die Leistung innerhalb eines Kalenderjahres in allen fünf Gruppen erreicht wird.
Dabei ist einmal ein Ausgleich zulässig, d.h. erzielt der Bewerber um das Silberabzeichen in einer Gruppe eine Goldleistung, so reicht in einer anderen Gruppe die Bronzeleistung zum Ausgleich. Bronzeleistung muss aber in allen Fällen erzielt werden).

Die wiederholte erfolgreiche Verleihung des SLA findet besondere Anerkennung:
Beim sechsten Erwerb des SLA in Bronze wird das Abzeichen in Silber verliehen, beim sechsten Erwerb in Silber erfolgt die Verleihung in Gold.

Das SLA in Gold mit Zahl “5 €, “10 €, “15 € usw. erwirbt, wer entweder die entsprechende Anzahl der Verleihungsurkunden in Gold vorlegen kann oder das 50. Lebensjahr (Frauen das 40.) vollendet und das SLA in Gold mindestens einmal abgelegt hat.
Alle bisherigen und weiteren Verleihungen, auch in Bronze oder Silber, werden dann für die entsprechende Zahl mitgerechnet.

Die Bedingungen für das SLA und das DSA müssen getrennt erfüllt werden, ein Koppeln ist nicht statthaft.

Das SLA kann unter Behindertenbedingungen nicht abgelegt werden.