Bildung im Sportbezirk
Infos für Übungsleiter
VBG übernimmt Kosten der 1.Hilfe-Ausbildung
für Teilnehmer an Übungsleiter C Breitensportausbildung mehr....
Neu: Bezeichnungen der Ausbildungen geändert
Ausbildungen
Durch Änderung der Rahmenrichtlinien des DOSB wurden die Bezeichnungen der Übungsleiter- und Trainerausbildungen wie folgt geändert:
1.Lizenzstufe
= bisher Übungsleiter „A“
= neu Übungsleiter „C“ Breitensport Erwachsene
bisher Übungsleiter „J“
= neu Übungsleiter „C“ Kinder / Jugendliche
bisher Übungsleiter „F“ (Fachlizenz)
= neu Trainer „C“ Breitensport bzw.
Trainer „C“ Leistungssport
2. Lizenzstufe
= bisher Zusatzausbildung „P“ Prävention
= neu Übungsleiter „B“ Prävention
bisher Zusatzausbildung „S“ Sport für Ältere
= neu Übungsleiter „B“ Sport für Ältere
bisher Zusatzausbildung „SiE“ Elementarbereich
= neu Übungsleiter „B“ Elementarbereich
Für jede Zusatzausbildung wird ein gesonderter Ausweis ausgestellt. Als förderfähige Zusatzausbildung gelten nur Lehrgänge mit mindestens 60 UE. So wird z.B. die Ausbildung
zum Nordic-Walking-Trainer (25 UE) nicht als Zusatzausbildung anerkannt und nicht in die Lizenz eingetragen.
Wichtige Hinweise zur Verlängerung von Übungsleiter-Lizenzen
Zur Verlängerung von Übungsleiter-Lizenzen sind 15 UE (Unterrichtseinheiten) notwendig.
Im Vollzug der Rahmenrichtlinien des DOSB wird hier ein völlig neuer Modus festgelegt:
Die Verlängerung der Lizenz gilt ab Lehrgangsdatum um vier Jahre. Die Gültigkeit der Lizenz wird auf Jahresende datiert.
Werden die Verlängerungsstunden gesplittet (2 x 8 UE oder 3 x 5 UE - nur bei Kreislehrgängen möglich!) wird das letzte Lehrgangsdatum zugrundegelegt.
Beispiel:
Ausstellung der Lizenz am 1.04.2010 - Gültigkeit bis 31.12.2014.
Verlängerungen sind möglich im Jahr 2010 / 2011 / 2012 / 2013
es wird verlängert bis 2014 / 2015 / 2016 / 2017
Bei bereits abgelaufener Lizenz ist in den folgenden zwei Jahren eine Verlängerung mit 30 UE möglich.
Abgelaufene Lizenz 2009: Möglichkeit der Verlängerung mit 30 UE 2010 / 2011
Es wird verlängert bis 2014 /2015
Ist die Lizenz mehr als zwei Jahre abgelaufen, müssen 30 UE plus Prüfung besucht werden - dies kann durch einen auf Landesebene angebotenen Wiedereinsteiger-Lehrgang erfolgen.
Halbtageslehrgänge mit jeweils 5 UE (3 Halbtageslehrgänge = insgesamt 15 UE zur Verlängerung) können nur noch für die erste Lizenzstufe, d.h. für ÜL-„C“ Breitensport Erwachsene (früher ÜL-„A“) ,
ÜL-„C“ Breitensport Kinder / Jugendliche (früher ÜL-„J“) und Trainer „C“ Breitensport Turnen-Fitness-Gesundheit (früher FLizenz „Turnen“) anerkannt werden.
Übungsleiter-Lizenzen „B“ Prävention sowie Sport für Ältere können durch Halbtags-Lehrgänge nicht mehr verlängert werden!
Für Lehrgänge der Kreise sind grundsätzlich Lehrgangs-Bestätigungen auszustellen, aus denen die Anzahl der vom Bezirkslehrbeauftragten zur Verlängerung anerkannten Unterrichtseinheiten hervorgeht.
Bildung im Sport Oberbayern 2011
Kursmeldung:
Elisabeth Gahr
Tel: 089 15702 207
elisabeth.gahr@blsv.de
Planung, Konzeption:
Rainer Breitsameter
Bildungsreferent
Tel: 089 15702 211
rainer.breitsameter@blsv.de

